Übergangsfristen für das 3. WaffRÄndG enden

Das Thema ist zu wichtig, als das nicht nochmals hier an gleicher Stelle darauf hingewiesen würde:

Der §58 des 3. Waffen-Recht Änderung Gesetz (3. WaffRÄndG) regelt die Übergangsfrist für das Anzeigen, Abgeben oder das Stellen eines Ausnhameantrages für verbotene oder erlaubnispflichtige Waffenteile. Die Übergangsfrist endet am 31.08.2021. Für die Frist gilt das Eingangsdatum bei der Behörde und nicht das Absendedatum!

Die Überngangsfrist endet für

– die neuen wesentlichen Waffenteile
– die neuen verbotenen wesentlichen Waffenteil
– erlaubnispflichtige oder verbotene Salutwaffen
– hochkapazitive Wechselmagazine
– fest verbaute hochkapazitive Magazine
– Pfeilabschussgeräte

Sollten sich o. g. Gegenstände im Eigenbesitz befinden, wird es jetzt wirklich Zeit, sich mit der betreffenden Behörde in Verbindung zu setzen um den Besitz oder Abgabe der Gegenstände zu regeln. Informationen zu der 3. WaffRÄndG sind reichlich im Internet zu finden.

Wer sich jetzt nicht kümmert, riskiert seine Zuverlässigkeit!

Siehe auch https://www.sv-freiendiez.de/?p=3791#more-3791

Den privaten Waffenbesitzern eine Stimme geben

Seit dem Jahre 1970 versucht der Gesetzgeber, den privaten Waffenbesitz soweit wie möglich einzuschränken. In den vergangenen Jahren erst haben wir einige Änderungen am Waffengesetz als Schützen hinnehmen müssen, die uns das Leben schwerer machen. In Bezug auf die kommenden Bundestagswahlen lassen die Wahlprogramme besonders einer Partei nichts gutes Ahnen, was uns an zukünftigen Beschränkungen ins Haus stehen könnte. Die Einwände der Verbände werden in der Regel zur Kenntnis genommen, mehr aber auch nicht.

Die größte Herausforderung der zivilen Waffenbesitzer in Deutschland ist in der Tat die interne Zersplitterung in einzelne Interessen und Befindlichkeiten. Auf den ersten Blick ist das ja auch verständlich, dass Sportschützen sich zuerst um sportliche Belange und Jäger sich zunächst um jagdliche Belange kümmern. Dennoch sind wir alle gemeinsam zivile Waffenbesitzer deren Rechte auf der Grundlage des Waffengesetzes basieren. „Den privaten Waffenbesitzern eine Stimme geben“ weiterlesen

Umbau fast beendet

(C) 2021 SV Diez-Freiendiez 1928 e.V.

Rechtzeitug zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in unserem Schützenhaus neigen sich die Bauarbeiten für den barrierefreien Zugangs dem Ende zu.

Die neue massive Aussentür wurde eingabaut und der Weg wurde gepflastert. Die Überdachung des Eingangbereiches wurde abgestützt. Nun fehlen nur noch Kleinigkeiten wie etwas Putz und etwas Farbe.

Danke an alle fleissigen Hände, die zu einem schnellen Ende der Arbeiten beigetragen haben.

Das Schützenhaus ist wieder geöffnet!

So langsam entspannt sich die Corona Lage und wir sind in der Lage, das Schützenhaus unter Auflagen wieder zu öffnen.  Auch unserere Schützenjugend kann wieder am Trainingsbetrieb teilnehmen! An dieser Stelle ein paar Informationen zu den vorher genannten Auflagen.

Personen mit Erkältungssymptomen bleiben dem Schützenhaus bitte fern.
Jeder, der das Schützenhaus betritt muss sich am Eingang registrieren. Dazu kann er die Luca-App nutzen oder sich handschriftlich in die Anwesenheitsliste eintragen. Solltet Ihr die App nutzen, vergesst bitte das Auschecken beim Verlassen den Schützenhauses nicht.
Es besteht Maskenpflicht im gesamten Schützenhaus. Während der sportlichen Betätigung ist das Tragen der Maske nicht notwendig.
Jeder, der nicht vollständig geimpft (2. Impfung plus 14 Tage) oder genesen ist, muß einen Corona Schnelltest durchführen. Schnelltests liegen im Eingangsbereich aus und können kostenfrei genutzt werden.
Beim Betreten ist eine Handdesinfektion durchzuführen. Entsprechende Mittel stehen im Schützenhaus zur Verfügung.
Es besteht ein Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern.
Es sind weiterhin Schützenstände gesperrt, um sichere Abstände gewährleisten zu können. Bedenkt bitte, das es zu Wartezeiten kommen kann.
Der Wartebereich des Schützenhauses wird gut belüftet werden. Türen und Fenster werden die meiste Zeit offen sein, soweit die möglich ist.
Den Anweisungen der Aufsichten ist auch in Bezug auf die Corona Präventiv-Massnahmen folge zu leisten.
Das Schützenhaus ist Freitags zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Sonntags werden wir nachfagegerecht öffnen. Bitte fragt hierfür gezielt nach.

 

Natürlich kann es sein, das es durch den Ausbruch einer weiteren Welle wieder zu weiteren Einschränkungen oder gar zu einer vollständigen Schließung kommen kann. Darüber werden wir Euch bei Bedarf informieren.

Anzeige- und Mitteilungspflichten im Nationalen Waffenregister

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat ein Merkblatt zum Thema private Waffenkäufe und -verkäufe herausgegeben.

Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 hat das Nationale Waffenregister nicht nur Auswirkungen bei gewerblichen Waffenherstellern oder -händlern, sondern auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern. Dafür ist es wichtig die Bedeutuing der sogenannten NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) zu kennen.

Hierfür wurde vom BMI ein Merkblatt zum Thema Private Waffenkäufe und -verkäufe herausgegeben. Dieses Merkblatt soll dem privaten Waffenbsitzer das notwendige Wissen zum Thema Waffenan- und -verkauf vermitteln.

Das Merkblatt könnt ihr hier herunterladen.

[UPDATE 2] Es tut sich was am Wässerweg

(C) SV Diez-Freiendiez 2021

Seit gestern rollen die Bagger und das meiste an Erdbewegung ist getan. Der Erdaushub wurde Schaufel für Schaufel von einem Radlader runter auf den Parkplatz gefahren und dort auf einen LKW geladen. Auch die Treppe, die sich unmittelbar vor der Eingangstür zum Schützenhaus befand wurde bereits entfernt. Jetzt folgen die Pflasterarbeiten für die Befestigung des neu geschaffenen Weges. „[UPDATE 2] Es tut sich was am Wässerweg“ weiterlesen

Unser Schützenhaus bekommt einen barrierefreien Zugang

Letzten Samstag haben die Umbauarbeiten für den barrierefreien Zugang zu unserem Schützenhaus begonnen.

Bei dem Umbau wird der gesamte Zugangsbereich auf die Höhe der unteren Türkante des Eingangs des Schützenhauses gebracht. Dafür ist viel Erdbewegung und der Abriss der Zugangstreppe zum Schützenhaus notwendig. In diesem Zuge wird auch die Zugangstür getauscht.

Diese Maßnahme wird durch das Land und den Kreis gefördert. Natürlich müssen auch wir als Verein einen nicht unerheblichen Beitrag dafür leisten, sowohl einen monetären als auch körperlichen. „Unser Schützenhaus bekommt einen barrierefreien Zugang“ weiterlesen

[UPDATE]: Frist nicht verpassen!

Leider unterliegt die Umsetzung der letzten Waffenrechts-Novelle nicht den Corona-Beschränkungen. Am 31. Juli 2021 endet die Übergangsfrist für das Anmelden oder Vernichten von Magazinen, die ab dem 01.09.2020 verboten wurden. Altbesitz kann für alle Magazine geltend gemacht werden, die sich vor dem 13.06.2017 im eigenen Besitz befanden. Der Altbesitz muss bis zum 01.08.2021 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Formular für die Anzeige von Magazin Altbesitz – Rhein-Lahn-Kreis

Formular für die Anzeige von Magazin Altbesitz – Limburg-Weilburg

Die obigen Formulare wurden (07. April 2021) bei den Behörden abgefragt und sind aktuell.

Durch die Einführung des nationalen Waffenregisters, wurde Euch als Waffenbesitzer einer erlaubnispflichtigen Waffe eine Personen-Identifikations-Nummer zugeordnet. Diese ist für die Meldung der Altbesitz Magazine notwendig. Hattet Ihr in letzter Zeit eine Änderung auf Eurer WBK, ist diese Nummer wahrscheinlich bereits von der Behörde auf Eure WBK gedruckt worden (die Nummer beginnt mit enem „P“). Sollte dies nicht zutreffen, könnt Ihr sie bei Eurem zuständigen Sachbearbeiter erfragen.

Die Bundesregierung will dadurch die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll. Weitere Details findet ihr hier unter diesen Links: „[UPDATE]: Frist nicht verpassen!“ weiterlesen

Ein kleiner Gruß des Vorstandes

Schwere Zeit erfordern neue Wege. Trotz Kontaktbeschränkungen sind wir als Vorstand weiter Handlungsfähig.

Für manch einen Raketen-Technik, für den anderen normales Handwerkszeug – Videokonferenzen. Auch wenn im Schützenhaus derzeit „nichts geht“, sind trotzdem hier und da Entscheidungen zu treffen oder Dinge zu besprechen. Eine Videokonferenz ist da das Mittel der Wahl. Trotz vereinzelter technischer Probleme, sind wir bisher immer zusammengekommen. Und manche stehen sogar Kopf für Euch 🙂

Wir sind immer für Euch aktiv und ansprechbar, damit wir am Ende der Pandemie sofort durchstarten können!

Probetrainig Vereinbahren!