Der VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher) informiert in der neuesten Ausgabe des DWJ (Ausgabe 10/22) über die Pläne der Bundesregierung das Waffenrecht erneut zu novellieren. Dabei wird ein Bericht aus der Frankfurter Rundschau vom 03. September 2022 (https://www.fr.de/politik/nancy-faeser-waffenrecht-extremismus-deutschland-behoerden-laender-91763959.html) zitiert, aus welchem nachfolgende mögliche Verschärfungen herausgelesen wurden:
- Zuverlässigkeitsüberprüfung: Zusätzliche Abfrage bei Zollkriminalamt, Bundespolizei, Polizeidienststellen der letzten 5 Jahre (bei Wohnortwechsel des zu Überprüfenden).
- Persönliche Eignung: Entweder Abfrage bei den Gesundheitsämtern oder Phsychologische Eignungsfeststellungen/MPU (zum Beispiel Fragebögen, Erklärungen oder Gutachten).
- Jäger: Mögliche Mengenbeschränkung bei Langwaffen
- Sportschützen: Identifikation, ggf. Vorab-Überprüfung, wenn Schützen ohne waffenrechtliche Erlaubnis schießen wollen.
- Jäger & Sportschützen: Identifikation von potentiellen „Gefährdern“ und deren ;eldung über den Jagd/Sportverein.
- Freie Waffen (SRS): Vorlage des kleinen Waffenscheins beim Kauf, ggf. NWR-Meldepdlicht von SRS-, Federdruck-/CO2-Waffen.
Der VDB bietet zu den Entwicklungen in diesem Bereich einen Newsletter an, der regelmäßig über alle Neuerungen zu dem Thema informiert. Wen es interessiert, und es sollte jeden Legalwaffen-Besitzer interessieren, sollte sich diesen newsletter Abonieren. Oder besser, den VDB bei seiner Lobby-Arbeit für uns Schützen, Sammler und Jäger unterstützen: https://www.vdb-waffen.de/de/interessenvertretung/inhalt.html
Wir sollten das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen, da dies einen erheblichen Einschnitt vor allem auch in der Nachwuchs- und Mitgliedergewinnung bedeuten würde, da der Zugang zu erlaubnispflichtigen wieder mal erheblich weiter erschwert wird.
Gezielt reisserische und sachlich falsche Fernseh-Reportagen wie zuletzt bereiten auch den Nährboden in der Gesellschaft für eine weitere Verschärfung des Waffenrechts. Es wird also ernst.