Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat ein Merkblatt zum Thema private Waffenkäufe und -verkäufe herausgegeben.
Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 hat das Nationale Waffenregister nicht nur Auswirkungen bei gewerblichen Waffenherstellern oder -händlern, sondern auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern. Dafür ist es wichtig die Bedeutuing der sogenannten NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) zu kennen.
Hierfür wurde vom BMI ein Merkblatt zum Thema Private Waffenkäufe und -verkäufe herausgegeben. Dieses Merkblatt soll dem privaten Waffenbsitzer das notwendige Wissen zum Thema Waffenan- und -verkauf vermitteln.