[UPDATE 1] Der Zeitpunkt der Öffnung ist nicht absehbar

Die größte Krise seit dem 2. Weltkrieg hat Deutschland voll im Griff. Damals verabschiedete man sich in den vom Bombenkrieg gebeutelten Städten mit den Worten „Bleib übrig!“. Im übetragenen Sinne kann man diese Wünsche heute auch auf Unternehmen, Geschäfte und Vereine anwenden. Bleibt übrig und reisgniert nicht, es wird eine Zeit danach geben!

Erwartungsgemäß hat die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinen und Länderchefs am 22. März keine Erleichterungen gebracht, im Gegenteil, über Oster bleibt der „Laden“ Bundesrepublik komplett dicht.

Auch langfristig wird es keine Aufweichung der Corona Beschränkungen geben. Man setzt auf die Wellenbrecher-Taktik und lässt alles geschlossen, was nicht systemrelevant ist. Das betrifft auch uns als Verein. Wer den aus der Konferenz herausgegangenen Beschluß in voller Länge lesen möchte, findet ihn hier unter diesem Link.

Steigende Infektionszahlen lassen derzeit auch keine Voraussagen zu, wann es in unserem Schützenhaus wieder einen „Normalbetrieb“ geben wird. Die Kanzlerin versprach in ihrer Pressekonferenz nach der SItzung einen Imftermin im Sommer für jeden. Ob das realisierbar ist oder Wunschdenken – wir werden sehen.

Auch die achtzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 birgt keine Hoffnung einer schnellen Öffnung. Dort wird im Teil 5 §10 Abs. 1 Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport grundsätzlich untersagt. Im folgenden dieses Paragraphen werden dann aber auch wieder Ausnahmen definiert, die dann doch die Ausübung des Sportes erlauben. Satz 1 trifft dabei auf unsere Sportart zu

kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung

und wird durch Satz 2 ergänzt

kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots … im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen.

Wer denkt, das unsere teilüberdachte 50m KK Bahn das Kriterium einer ungedeckten Sportanlage erfüllt, irrt. Eine ergänzende Mitteilung, die wir aus dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie bekommen haben, konkretisiert die Definition „im Freien“:

Im Freien ist nur dort, wo kein Unterstand ist. Jeder Unterstand, sogar ein Pavillon ist nach der Definition eine gedeckte Anlage und damit noch nicht geöffnet.

Damit ist die Ausübung des Schießsports auf unserer Schießanlage nicht möglich. Den vollen Wortlaut der 18. CoBeLVO findet Ihr hier.

Wer sich derzeit Sorgen über seine Schießnachweise macht, die er in den ersten 6 Jahren seines WBK Besitzes erbringen muß, kann beruhigt sein: Sowohl das o. g. Ministerium als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz in Trier (ADD), hat die Behörden angewiesen, für die Zeit des Lockdowns keine Schießnachweise zu Erhaltung unserer waffenrechtlichen Bedürfnisse zu fordern.

Auch wenn ich hier lieber bessere Neuigkeiten verbreitet hätte, gibt diese Information den Status über die Ausübung des Schützensportes auf unsereren Schießanlagen des heutigen Tages (24. März 2021) wieder. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Euch an dieser Stelle weiter informieren.

Mit viel Glück sehen wir uns am Ende des Sommers wieder wie gewohnt im Schützenhaus. Bleibt „übrig“ und gesund!

[UPDATE 1]  23. April 2021 – Auch jetzt, gut einen Monat nach dem ursprünglichen Post dieses Artikels gibt es nichts neues. Im Gegenteil, mit der „Bundes-Notbremse“ wurde die Steuerung der Maßnahmen während der Corona Krise durch die Aufnahme ins Infektionsschutzgesetz in die Hände des Bundes gelegt. Öffnungstrategien für unsere Vereinsräume sind damit nun Sache des Bundes und sobald nicht absehbar.

Damit auch etwas gutes aus der Krise bleibt, nutzen wir die Zeit gerade für den Umbau des Eingangsbereiches in einem barrierefreien Zugang. Nuigkeiten dazu hier auf dieser Seite unter den Neuigkeiten.

 

Probetrainig Vereinbahren!