Im Nationalen Waffenregister (NWR) ware bisher nur private Waffen gespeichert. Im Zuge des Ausbaus des NWR, werden nun auch alles Waffen erfasst, die im Besitz von Herstellern und Händlern (NWR-II) erfasst. Dies geschah im Zuge des 3. WaffRÄndG und ist ab dem 01. September 2020 gültig.
Beim Verkauf von Privat zu Privat ändert sicht nichts. Ist bei einem Kauf oder Verkauf, Reparatur oder Aufbewahrung ein Waffenhändler involviert ändert sich alles.
Allgemeine Neuigkeiten zum Thema NWR findet ihr hier auf der offiziellen Projektseite.
Jeder Waffenbesitzer ist berechtigt, bei seiner zuständigen Waffenbehörde sein NWR Stammdatenblatt anzufordern. Inzwischen sind viele Fälle von fehlerhaften Stammdaten bekannt geworden (doppelte Einträge, faösche Seriennummer, fremde Waffen, etc). Schon allein deswegen, ist es empfehlenswert, das jeder Waffenbesitzer seine Stammdaten anfordert und sie mit den tatsächlichen Gegebenheiten vergleicht. Sonst könnte es bei einer Kontrolle zu unangenehmen Situationen kommen.
Quellen: