Nach einer Sitzung der Technischen Kommision (TK) des DSB gibt es Anpassungen in der Sport-Ordnung (SpO).
Neben einer Reglung der Maße von Matten, die beim Liegend- und Knieendanschlag benutzt werden dürfen, sowie neue Reglungen in Bezug auf von EU Bürgern in der SpO des DSB, wurde mal wieder der Wortlaut der Sicherheitsbestimmung unter 0.2 SpO in Bezug auf Schutzbrillen geändert. Er lautet wie folgt:
Bei den Wettbewerben VL und Zentralfeuerwaffen (2.45, 2.5..) ist ein Augenschutz aus Sicherheitsgründen notwendig. Der Augenschutz muss einen Schutz des Auges mindestens von vorne und seitlich gewährleisten. Der Sportler trägt die Verantwortung für die Art des Schutzes seiner Augen selbst.
Die vollständige vorab Veröffentlichung findet Ihr hier.
Die Änderungen sind ab sofort gültig und werden zeitnah auf der Seite des DSB als TK Mitteilung veröffentlicht.