Die erste Änderung bezieht sich auf die Visierlinienrückverlagerung bei Langwaffen. Die Visierlinie darf maximal 200 mm über das hintere Systemende einer Langwaffe herausragen. Diese Regelung gilt ab sofort.
Die vollständige Mitteilung des DSP findet ihr hier.
Die zweite Mitteilung beinhaltet Vorgaben zur Sicherung von Waffen ausserhalb des Schützenstandes. Bei den Luftpistolen und den Luftgewehren sins Sicherheitsschnüren (mit Überstand) und Mündungsabdeckungen zugelassen.
Bei KK- und GK Langwaffen sowie KK- und GK Kurzwaffen sind ebenfalls Sicherheitsschnüre zugelassen oder eine Safety-Cartridge mit Randausbildung.
Bei Revolvern sind Sicherheitsscheiben vorgeschrieben, die das Einschwenken der Trommel verhindern.
Die Vorschriften sind derzeit noch Empfehlungen, wie Waffen ausserhalb des Schützenstandes zu sichern sind. Bei der DM sind sie bereits vorgeschrieben.
WICHTIG: Diese Änderung bezieht sich nicht auf die Waffensicherung am Schützenstand bei Training und Wettbewerb!
Im Aufenthaltsraum des Schützenhauses bleiben die Waffen generell in ihren verschlossenen Behältnissen. Kein hantieren mit Waffen im Gästebereich!
Die vollständige Mitteilung findet ihr hier.