Wären nicht die Schussgeräusche könnte man meinen, man befände sich in einem Leesesaal einer Bibliothek. Man spürt die Konzentration der Schützen – man meint sie sogar zu hören. Aber nein, das ist das Surren der Leuchtstofflampen, die unseren modernen, mit elektronischer Trefferaufnahme ausgestatteten 10 Meter Luftdruckwaffen Stand beleuchten. An insgesamt 6 Schützenständen geben unsere Schützen ihr bestes. Bereits ab dem Alter von 10 Jahren kann man unter gewissen Gegebenheiten den Schießsport ausüben:
unter 12 Jahre | 12-13 Jahre | 14-15 Jahre | |
Luftgewehr/ Luftpistole |
Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten und behördlicher Erlaubnis und unter besonderer Obhut. | Nur mit schriftlicher Erlaubnis oder Anwesenheit des Sorgeberechtigten und unter besonderer Obhut. | erlaubt (§27, Abs. 3 WaffG)
Aus zivilrechtlichen Haftungsgründen wird die schriftliche Erlaubnis oder Anwesenheit der Eltern empfohlen! |
Unter besonderer Obhut bedeutet, das eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Aufsicht anwesend ist. Diese Aufsicht ist im Verein vorhanden und für die Jugendarbeit erforderlich.
Jugendliche ab der vollendeten 16 Lebensjahr können ohne Einschränkungen mit Luftdruckwaffen am Schießsport teilnehmen.
Eine Untersuchung des Bayerische Sportschützenbund e.V. (BSSB e. V.) ergab, das sich der Schießsport positiv auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Neben der Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit und der Fähigkeit, sich selbst besser einzuschätzen wurden auch folgende Ergebnisse festgestellt:
Das Vereinsleben bot hervorragende Möglichkeiten, die Freizeit mit Gleichaltrigen zu verleben, und kam so dem Bedürfnis der Kinder entgegen, Freundschaft, Geselligkeit, Spaß und Freude zu erleben, was für die jungen Schützen noch wichtger war als der sportliche Erfolg. Durch das gemeinsame Erleben wurde die Ausbildung der protektiven Faktoren sehr gut gefördert.